Pläne schmieden und Jahresausklang für engagierte junge Meschen in Märkisch - Oderland am 18. und 19. Dezember
Jugendbeteiligung jetzt erst recht! Auch die Arbeit mit Jugendbeiligungsgremien war dieses Jahr durch ein auf und ab geprägt. Zum Ende des Jahres - und schon mit dem Blick auf das kommende Jahr - veranstalten wir ein Kennenlernen und Austauschwochenende für engagierte junge Menschen als Präsenzveranstaltung hier in Trebnitz.
Jugendgremien im Austausch: 18. & 19. 12
digitalcafè
Ein Raum zum Austauschen für Begleiter*innen von Kinder & Jugendbeteiligungsprozessen, Jugendsozialarbeiter*innen und Interessierten am Thema im Landkreis MOL.
Den Einladungslink für das nächste Treffen erfragt ihr am besten per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Schön Euch mal wieder zu sehen und hören!
Beteiligungsprojekte im Landkreis Märkisch - Oderland
Die Kinder - und Jugendarbeit im Landkreis MOL sollte, wie u.a. im 15. Kinder und Jugendbericht der Bundesregierung gefordert, darauf ausgerichtet werden, junge Menschen durch Beteiligung dazu zu befähigen, selbstbestimmt agieren zu können.
Beteiligungsprojekte sind zudem stark an die Thematik der Kinderrechte gekoppelt.
Insbesondere bei der Projektarbeit bilden Module, die Kinder über ihre Rechte aufklären, eine wichtige Säule bei der Stärkung ihrer Persönlichkeit. Wir versuchen hier zudem die aktuellen Beteiligungsstrukturen aufzuführen.
Jugebeteiligungsgremien im Landkreis MOL
Jugendforum MOL
Jugendparlament Strausberg
Jugendparmalent Wriezen
Jugendparlament Hoppegarten
Jugendstammtisch Seelow
Kreisschüler*innenrat
Der Kreisschüler*innenrat (KSR) trifft sich regelmäßig in Strausberger Schulen Landkreis
Kontakt über die Schulberaterin:
Katrin Runk
Mobil +49 151 206 940 55
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web: https://ksr-mol.de/
Überregional
Bei Fragen rund um das Thema Jugendbeteiligung unterstützt die:
Fachstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg
Ein großer Schritt für die Stärkung der Beteiligungsrechte junger Menschen
Am 27. Juni 2018 hat Brandenburg die Aufnahme zur pflichtigen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in die Kommunalverfassung beschlossen. Der Landesjugendring Brandenburg e.V. begrüßt diesen Schritt außerordentlich.
Am 27. Juni hat der Landtag Brandenburg beschlossen, die Kommunalverfassung um § 18a „Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen“ zu erweitern. Damit werden die Brandenburger Kommunen zukünftig verpflichtet, Kinder und Jugendliche in allen Entscheidungen zu beteiligen, die ihre Interessen berühren. Der Landesjugendring Brandenburg e.V. ist sehr erfreut, dass die langjährige Forderung der Brandenburger Jugendverbände und kommunalen Jugendringe endlich umgesetzt wurde. Diese Entscheidung bedeutet nicht nur eine enorme Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, sondern eröffnet für sie auch neue Spielräume, demokratische Verfahrensweisen zu erleben und zu erlernen.
Vorstandssprecherin Silke Hansen: „Mitsprache und Mitentscheidung sind Tradition sowie Prinzip der Jugendverbandsarbeit. Vor diesem Hintergrund beteiligt sich der Landesjugendring e.V. seit jeher an der Diskussion um eine bessere Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen. Nach der Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtags- und Kommunalwahlen wurden die Beteiligungsrechte junger Menschen mit diesem Schritt nun umfassend und konsequent gestärkt.“
Besonders positiv ist zu bewerten, dass Artikel § 18a ebenfalls regelt, dass Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung zukünftiger Beteiligungsformate einbezogen werden müssen und Beteiligungsprozesse zu dokumentieren sind. Beide Regelungen stützen die gesetzliche Pflicht zu einer echten und effektiven Beteiligung und mindern die Gefahr, dass § 18a in bloße Alibi-Beteiligung mündet.
„Wir freuen uns, dass es in Brandenburg bald noch viel mehr gute Beispiele für die Mitentscheidung von Kindern und Jugendlichen geben wird. Eine Vielzahl von Beispielen aus Brandenburg, aber auch aus anderen Bundesländern beweist, dass Kinder und Jugendliche sehr gut in der Lage sind, über ihre Belange zu entscheiden. Schon oft hat sich gezeigt, dass die Mitsprache junger Menschen kommunale Planungsverfahren sogar effektiver und nachhaltiger macht. Wir stehen den Brandenburger Kommunen als Partner in diesen Prozessen gern zur Seite.“, so Silke Hansen. (Pressemitteilung LJR 28. Juni 2018)
zum Gesetzentext § 18a Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen