Kinderschutz(verfahren) bei den verbandlich organsierten Organisationen

Zur Unterstützung der Mitgliedsorganisationen im Kinderschutz wurde gemeinsam mit der Kinderschutzkoordinatorin des Landkreises Märkisch-Oderland und dem Bereich Jugendförderung (Jugendamt) ein Verfahrensablauf entwickelt, der versucht, den institutionellen Besonderheiten der verbandlichen Jugendarbeit gerecht zu werden.

Kinderschutz und Kinderschutzverfahren werden so auch in Organisationen hinein getragen, die per se keinem gesetzlichen Auftrag zur Einhaltung von Kinderschutzverfahren nach § 8a SGB VIII unterliegen, also keine Leistungsempfänger*innen der öffentlichen Jugendhilfe, aber trotzdem im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind.

Der empfohlene Verfahrensablauf berücksichtigt bspw. auch durch ehrenamtliche Betreuer*innen getragene Strukturen der Jugendarbeit.  

 

 kinderschutz video

 

Juleica als wichtiger Baustein im Kinderschutz

Jugendliche und weitere ehrenamtlich Engagierte in der Jugendarbeit werden im Rahmen der Ausbildung zum/zur Jugendleiter*in zu Themenbereichen im Kindeschutz sensibilisiert und geschult, das Wissen mündet in praktisches Handeln, bspw. im Rahmen von Ferienfreizeiten. Hierfür braucht es spezifische Verfahrensabläufe - bspw., dass ehrenamtliche Akteure die gemachten Beobachtungen an die Teamleiter*innen melden und diese dann ggf. pädagogische Fachkräfte des Trägers, Geschäftsführung und/oder Vorstand zu einer möglichen Fallberatung hin zu ziehen. Der Verfahrensablauf wurde diesen Überlegungen folgend angepasst und befindet sich im Anhang.

 

Unterstützung der Mitgliedsorganisationen durch den KKJR MOL e.V.

Den Mitgliedsorganisationen des KKJR MOL e.V. sowie weiteren in der Jugend und Jugend(sozial)arbeit tätigen Organisationen steht dere KKJR MOL e.V. beratend durch die eigene Kinderschutzfachkraft zur Seite. Des Weiteren unterstützt der KKJR MOL e.V. die ihm angehörigen Vereine bezüglich kinderschutzrelevanter Fragenstellungen und bei:

  • Der Erstellung von trägereigenen Kinderschutzkonzepten im Rahmen der Vereinbarungen zum Kinderschutz mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe 

  • Der Implementierung von Kinderschutzaspekten in Vereinssatzungen und Konzeptionen,

  • Der Verzahnung von Kinderschutzfragen mit Bereichen wie dem Jugendschutz,

  • Der Organisation von Fortbildungen für Fachkräfte, bspw. spezifisch zu sexuellem Missbrauch,

  • Dem Transfer und der Bearbeitung von kinderschutzrelevanten Themen in Fachgremien, wie z.B. der AG 78 für den Bereich der Jugend(sozial)arbeit,

Zudem besteht für Mitgliedsvereine die Möglichkeit, sich dem Kinderschutzkonzept des KKJR MOL e.V. anzuschließen.

Diese Informationen erhalten Sie unten stehend im Download Bereich.

Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) des KKJR MOL e.V.

Fabian Brauns

 

Kinderschutzkoordinatorin im Landkreis MOL:

Sitz: Klosterstraße 14, 15344 Strausberg

Ansprechpartnerin: Frau Kohnke

Telefon: 03346 850-6417

Telefax: 03346 850-6409

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Beratung in Kinderschutzfällen für Fachkräfte der Jugendhilfe und Personen die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen (insoweit erfahrene Fachkraft):

Caritas- Erziehungs- und Familienberatungsstelle

Ernst-Thälmann-Straße 35
15366 Neuenhagen bei Berlin
Telefon: 03342 80798
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Muster und Dokumente zum Verfahrensablauf:

Empfehlung zum Verfahrensablauf für den Bereich der Jugendsozialarbeit

Prüfbogen Kindeswohlgefährdung 7 - 14 Jahre

Prüfbogen Kindeswohlgefährdung 15-18 Jahre

Vereinbarung zum Schutz des Kindes

 

 

 

 

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